In meiner Umgebung gibt es Stolpersteine, deren Adressen auch auf einer Website veröffentlicht wurden. Darf ich, basierend auf diesen Adressen, die Stolpersteine in OSM eintragen? Kann ich die Adressen nutzen, um die Steine aufzusuchen? Danke für eine Antwort! asked 19 Nov '13, 12:06 Cato_d_ae aseerel4c26 ♦ |
Das kommt drauf an, was auf der Webseite steht. Wenn dort keine Erlaubnis in Form irgendeiner Lizenzangabe steht, musst Du davon ausgehen, dass die Liste vom Datenbankrecht abgedeckt ist. Ohne Zustimmung des Listenerstellers darfst Du die Daten nicht in OSM übertragen. Ein Team von OSM-Mitgliedern hat allerdings Kontakte zu dem Künstler, der die Stolpersteine verlegt - wende Dich doch mal an stolpersteine@openstreetmap.de. (Das Aufsuchen der Steine anhand der Liste würde ich als unproblematisch bewerten. Genauso, wie man bei einer Mappingparty schon auch anhand einer kommerziellen Karte zum Zielort finden darf...) answered 19 Nov '13, 13:28 Frederik Ramm ♦ Sehe ich auch so. Allerdings: Ich würde mir nicht als unmöglich vorstellen (wirklich viel Kenntnis vom Datenbankurheberrecht habe ich nicht), dass falls es um eine sehr umfangreiche, nach speziellere Datenbank mit mehr Informationen als nur den Ort der Objekte ginge – beispielsweise um eine spezielle Auswahl der Objekte ginge (beispielsweise eine Liste aller 24-Stunden geöffneten Zeitschriftenläden) – dass dann das Aufsuchen gerade dieser Gruppierung von Objekten und anschließende Mappen dieser Objekte doch das Urheberrecht der verwendeten Datenbank verletzt ("wesentlicher Teil").
(20 Nov '13, 11:38)
aseerel4c26 ♦
Das halte ich für unnötiges FUD: Die Datenbank-Direktive http://en.wikipedia.org/wiki/Database_Directive schützt den Aufwand zur Erstellung einer Datenbank, und den treiben wir beim Aufsuchen ja erneut. Das Urheberrecht gilt nur für kreative Werke, und eine vollständige und korrekte Liste von Irgendwas zu erstellen ist per Definition nicht kreativ.
(21 Nov '13, 06:59)
Roland Olbricht
@Roland Olbricht: unterstellst du mir eine FUD-Strategie(!) zu verfolgen? Ich hoffe nicht … Ich habe lediglich vorsichtige Zweifel für einen speziellen Fall geäußert, welche sinnvoll sind, wenn wir möglichst sicher sein wollen, unsere Daten wirklich "frei" zu halten. Zu deiner Aussage: Wieso sollte ein erneutes Treiben von Aufwand den alten Schutz der Originaldatenbank erlöschen lassen? Weiterhin zu deinem letzen Satz: ja, aber dann lies doch mal den ersten Satz des Abschnitts "Copyright".
(21 Nov '13, 13:04)
aseerel4c26 ♦
Kann ich Features mappen, die ich persönlich vor Ort gesehen habe? Ja, immer. Egal, warum ich an diesem Ort bin. Kann ich andere Quellen auswerten? Da muss die Quelle so zustimmen, dass dies öffentlich dokumentiert ist. Kann ich die OSM-Daten ohne Sorgen nutzen? Ja, nur die ODbL ist relevant, keine Rechte Dritter. Das ist, was Frederik oben geschrieben hat. Kein Mapper muss irgendeine rechtliche Prüfung durchführen.
(22 Nov '13, 06:58)
Roland Olbricht
Abstruse rechtliche Konstellationen kann es wie in jedem Bereich des Lebens geben, aber um die müssen sich nicht Mapper, sondern allenfalls für die DWG kümmern. Generell soll das Datenbankrecht ja zur Erstellung von Datenbanken ermutigen und diese nicht verhindern. Wenn jemand vor Ort prüft, fehlerhafte Einträge weglässt und fehlende Einträge ergänzt (passiert bei sinnvollen Tags von selbst durch andere Mapper, die es verwenden), handelt es sich bereits um eine substantielle Veränderung der Datenbank, also greift der Schutz der Ursprungsdatenbank nicht mehr.
(22 Nov '13, 07:04)
Roland Olbricht
Tut mir leid,deine Aussage "Kein Mapper muss irgendeine rechtliche Prüfung durchführen" ist mindestens missverständlich. Ebenso "nur die ODbL ist relevant, keine Rechte Dritter". Ich tendiere aber schlicht zu falsch.Wenn jemand geschützte Daten nutzen sollte, die fälschlich als ODbL gekennzeichnet sind, dann verletzt doch jener schlicht die Rechte des Rechteinhabers. Ja, nicht absichtlich. Aber ich als Rechteverletzer werde mich nicht damit herausreden können, dass ich dachte, dass mir irgendwer eine Lizenz eingeräumt hat. Da sollte ich schon prüfen, ob der irgendwer überhaupt der Urheber ist.
(22 Nov '13, 19:14)
aseerel4c26 ♦
Ich verschone dich aber von weiterem "Abstrus[em]". Für FUD habe ich nun genug gesorgt - was anderes habe ich ja laut dir (einen Widerspruch las ich nicht), eh nicht vor. Happy mapping! ...
(22 Nov '13, 19:16)
aseerel4c26 ♦
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